17. April 2020
Beginn der Festsetzungsfrist bei Abgabe der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt
Die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung beim lediglich für die gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt bewirkt gleichwohl die Beendigung der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO, wenn diese vom Finanzamt nach den Gesamtumständen als Einkommensteuererklärung hätte verstanden werden müssen und die Finanzbehörde dadurch in die Lage versetzt worden ist, das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten.
FG Niedersachsen, Urt. v. 26.6.2019 – 9 K 49/18 – Rev. eingel. BFH-Az.: VIII R 31/19 (Z20200101)